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Lichtdurchflutete 3-Zimmer Wohnung mit großzügiger Terrasse in Neue Mühle

Vermarktungsart Miete
Objektart Wohnung
Objekttyp Etagenwohnung
PLZ 15711
Ort Königs Wusterhausen
Land Deutschland
Etage 1. Etage
Größe 120 m²
Nutzfläche 108 m²
Zimmer 3
Anzahl Schlafzimmer 2
Anzahl Badezimmer 2
Anzahl Balkon/Terrassen 1
Anzahl Wohneinheiten 1
Kaltmiete 1.632 €
Nebenkosten 200 €
Warmmiete 1.832 €
Währung
Kaution 4.896 €
Beschreibung:

Die exklusive 3-Zimmer Wohnung mit ca. 108 m² Wohnfläche befindet sich im Obergeschoss eines Zweifamilienhauses.

Das Gebäude ist durch seine moderne Form und die markante Farbgebung ein wahrer Blickfang. Es befindet sich in einer Sackgasse einer Nebenstraße in der Nähe des Strandbades Neue Mühle. Zur Wohnung gehört ein wärmeisolierter Schuppen mit einer Nutzfläche von ca. 12 m².

Energieausweis liegt zur Beseitigung vor.

 
Energieausweis
Art: ohne Energieausweis
Baujahr lt. Energieausweis: 1972
Wesentlicher Energieträger: Erdwärme

Lage:

Südöstlich von Berlin, direkt an der Autobahnabfahrt Niederlehme befindet sich die malerische Gemeinde Neue Mühle.

Neue Mühle - umgeben von Seen und Wäldern - ist ein Ortsteil von Königs Wusterhausen . Es ist verkehrsgünsig gelegen und verfügt über eine gute Infrastruktur mit einer Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Schulen in der Nähe. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gut:

25 min Fussweg zum S- und Regionalbahnhof Königs Wusterhausen

15 min Fussweg zum Regionalbahnhof Niederlehme

Das A10 Center mit seinen diversen Einkaufsmöglichkeiten ist mit dem Pkw in 10 Minuten zu erreichen.

Das beliebte Strandbad Neue Mühle ist 150 m entfern.

Zahlreiche Grünflächen und Seen in der Umgebung laden zu Freitzeitaktivitäten im Freien ein und bieten ein hohes Maß an Lebensqualität.

WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:

Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu informieren. Ein Fernabsatzvertrag ist bereits zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher. Wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen entscheidenden Schritt näher bringen können!

WICHTIGER HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ:

Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir seit geraumer Zeit, gemäß Geldwäschegesetz (GwG), dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir (üblicherweise spätestens bei Besichtigung) die relevanten Daten Ihres Personalausweises (ggf. Handelsregisterauszug einer Firma) festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Insofern bitten wir schon vorab höflichst um Verständnis, wenn wir Sie, spätestens bei Durchführung der gemeinsamen Objektbesichtigung, um Vorlage eines gültigen Ausweis- bzw. Legitimationsdokumentes (dazu zählt NICHT der Führerschein) bitten.

Sonstige Angaben:

Alle Angaben und Informationen zu diesem Angebot sind unverbindlich und beruhen auf Aussagen des Eigentümers bzw. der Verwaltung, Irrtum vorbehalten. Für diese Angaben können wir keine Garantie übernehmen, sie sind vom Interessenten selbst zu prüfen.

Es gelten unsere folgenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen".

Allgemeine Geschäftsbedingungen HAMEL IMMOBILIEN

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 4 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 5 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 6 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Kontakt: Vermietungsteam
Hamel Immobilien

Tel.:    
Mail:   vermietung@hamel-immo.de

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